Um klar zu sehen, genügt oft ein Wechsel der Blickrichtung

Informationen

Was ist Psychotherapie?

Der Begriff „Psychotherapie“ kommt aus dem Griechischen und heißt übersetzt „Behandlung der Seele“. Mit Psychotherapie wird eine Vielzahl psychologischer Methoden zur Behebung seelischer, emotionaler und Verhaltensstörungen umschrieben. Die Grundannahme für psychotherapeutische Interventionen lautet, dass psychische Prozesse veränderbar sind. Psychotherapie ist ein interaktioneller Prozess zwischen Therapeut und Patient mit einem zielgerichteten, bewussten und geplanten Ablauf. Durch wissenschaftlich begründetes Vorgehen mittels lehrbarer Techniken werden mit psychologischen Mitteln Störungen und Leidenszustände beeinflusst.

Wann ist eine Psychotherapie für Kinder und Jugendliche ratsam?

Die meisten Eltern fragen sich irgendwann einmal, ob sich ihr Kind normal verhält oder ob es eine ernst zu nehmende Problematik, Störung oder gar Erkrankung hat. Die Grenze zwischen „noch normal“ oder „schon auffällig“ lässt sich schwer bestimmen. Diese Einschätzung hängt von Ausmaß, Heftigkeit oder Häufigkeit ab, mit der das problematische Verhalten auftritt. Experten raten: „Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie bei der Erziehung des Kindes etwas nicht alleine bewältigen können oder dass das Problem Ihre Kinder oder Sie selbst sehr belastet, dann sollten Sie sich Rat und Unterstützung (...) holen.“ Aus der Vielzahl an möglichen psychischen Problemen seien hier diejenigen genannt, unter denen Kinder und Jugendliche wie auch ihre Familien besonders häufig leiden:

Kosten der Behandlung

Psychotherapie ist eine Leistung der Krankenkassen. Da ich von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin die Zulassung als Verhaltenstherapeutin erhalten habe, werden die Kosten für meine therapeutische Behandlung von den Krankenversicherungen übernommen. Gesetzlich Versicherte benötigen dazu lediglich die Chipkarte. Privat Versicherte sollten zunächst bei ihrer Krankenkasse klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für die Behandlung von ihrer Kasse übernommen werden. Dies ist wichtig, weil bei den privaten Kassen die Art und der Umfang des Versicherungsschutzes individuell ausgewählt werden kann.

Behandlungsverlauf

Der Zugangsweg für Gesetzlich Versicherte ist ab 1.4.2017 neu geregelt:
Neu sind ab 1.4.2017 die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit. Diese erfahren Sie auf meinem Ansageband unter der Nummer: 030-49916908
Bitte beachten Sie, diese Zeiten dienen ausschließlich der persönlichen Terminvereinbarung!

Telefonische Anmeldung
Sie rufen zu den Telefonsprechzeiten an und vereinbaren für die Erstvorstellung einen Termin in meiner Terminsprechstunde. Bitte kommen Sie nur mit einem Termin in die Sprechstunde!

Terminsprechstunde
Zum vereinbarten Termin in der Terminsprechstunde bringen Sie bitte die Versichertenkarte des Patienten mit, eine Überweisung ist nicht nötig. Minderjährige Patienten müssen in der Regel von mindestens einem Sorgeberechtigten begleitet werden, es sei denn, Sie haben es zuvor anders mit mir vereinbart. Bitte bringen Sie zur Sprechstunde alle schon vorliegenden schriftlichen Befunde (wie Arztbriefe, Klinikberichte, etc.) mit.
In der Terminsprechstunde wird abgeklärt, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und der Patient eine Richtlinienpsychotherapie benötigt oder ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z. B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle, Tagesklinik, stationäre Behandlung) geholfen werden kann.
Am Ende der Sprechstunde erhalten Sie eine schriftliche Empfehlung zu weiterführenden Maßnahmen. Je nach Kapazität können im Anschluss an die Sprechstunde in meiner Praxis probatorische Termine zur Einleitung einer therapeutischen Behandlung vereinbart werden.
Wichtig:
Ob und wann ein Therapieplatz in meiner Praxis angeboten werden kann, wird erst in der Sprechstunde geklärt.

Probatorik, Kurzzeittherapie, Langzeittherapie
Vor der Beantragung einer Kurz- oder Langzeittherapie erfolgen bis zu 6 „probatorischen Sitzungen“. Sie dienen vorrangig dazu sich kennen zu lernen, Probleme zu beschreiben, Ziele für den Behandlungsablauf zu vereinbaren sowie diagnostische, testpsychologische Untersuchungen durchzuführen. Begleitend wird ein „ärztliches Konsil“ erstellt. Hierbei geht es um eine medizinische Untersuchung, die sowohl vom Hausarzt, als auch einem Facharzt erstellt werden kann und organische Ursachen für die akuten Probleme ausschließen soll. Nach den probatorischen Sitzungen stelle ich einen Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse. Eine Kurzzeittherapie besteht ab dem 01.04.2017 nur noch aus 24, eine Langzeittherapie aus 60 Sitzungen, zuzüglich einem Stundenkontingent für die Beratung der Bezugspersonen (Eltern, Lehrer, Erzieher, etc). Die Stunden dauern in der Regel 50 Minuten und finden in wöchentlichem Rhythmus statt. Die Gesamtdauer der Therapie kann auf weiteren Antrag verlängert werden.

Noch ein persönliches Wort:
Als niedergelassene Psychotherapeutin mit Kassenzulassung bin ich verpflichtet diese neuen Regelungen umzusetzen und bemühe mich meinen Patienten weiterhin einen möglichst unkomplizierten Ablauf und Zugang zur Psychotherapie zu erhalten.
Ich weise allerdings ausdrücklich darauf hin, dass die o.g. Telefonsprechzeiten und die Terminsprechstunde die Kapazitäten meiner Praxis reduzieren, die ansonsten für regelmäßige Therapiekontakte zur Verfügung gestanden hätten.
Mit der neuen Psychotherapie-Richtlinie wird leider kein einziger zusätzlicher Therapieplatz für gesetzlich versicherte Patienten geschaffen!